Für den Besuch der Schule erhebt der Schulträger ein jährliches Schulgeld von den Erziehungsberechtigten, da die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen zur Finanzierung der Schule nicht ausreichend bemessen ist.
Das Schulgeld ist einkommensabhängig gestaffelt und in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Ein Schuljahr beginnt jeweils am 1.8. eines Kalenderjahres und endet jeweils zum 31.7. des darauffolgenden Jahres.